Watzke prüft juristische Schritte wegen Obergrenze in Stadien – Mehrheit der Fans fände eine Klage berechtigt

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Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke erwägt rechtliche Schritte gegen die geltenden Corona-Maßnahmen bezüglich der Auslastung in Stadien. Der 62-jährige kritisierte zuletzt die Tatsache, dass in Nordrhein-Westfalen nur 750 Zuschauer in Stadien zugelassen sind, in Innenräumen aber teilweise 90% der Kapazität ausgelastet werden dürfen. Laut Watzke wird der Fußball momentan zum Opfer der Symbolpolitik. Deswegen lässt der BVB-Boss die Corona-Bestimmungen zur Zuschauer-Obergrenze juristisch prüfen. Einige Juristen räumen dem BVB Chancen auf Erfolg ein. FanQ hat Fußballfans in Deutschland befragt, ob die Vereine in NRW gegen die Beschränkungen klagen sollten.

Trotz Bund-Länder-Konferenz keine einheitlichen Regeln

Seit knapp zwei Wochen sind in Nordrhein-Westfalen bei Sportgroßveranstaltungen wieder Zuschauer erlaubt. Allerdings dürfen in Fußballstadien nur maximal 750 Fans auf der Tribüne Platz nehmen, obwohl in Innenräumen teilweise 90% der Kapazität ausgelastet werden dürfen. Im Falle Borussia Dortmunds liegt die Obergrenze damit unter einem Prozent der möglichen Kapazität, obwohl es eine Veranstaltung unter freiem Himmel ist. Das kritisierte zuletzt auch der BVB-Geschäftsführer, Hans-Joachim Watzke. „Unter freiem Himmel werden die Leute ausgesperrt. Das ist nicht verhältnismäßig.“ Des Weiteren betonte Watzke, dass in der Öffentlichkeit immer gesagt werde, dass der Fußball Sonderrechte bekommt, obwohl momentan das Gegenteil der Fall sei. Nun will der 62-jährige die geltenden Maßnahmen juristisch prüfen lassen und erhält dabei wohl Unterstützung von anderen Vereinen, wie beispielsweise dem 1. FC Köln. „Wir prüfen eine juristische Klärung und werden auch in den Austausch mit den Bundesligaclubs in NRW gehen“, sagte Kölns Geschäftsführer Alexander Wehrle am Mittwoch im Interview mit der ‘Kölnischen Rundschau‘.

 

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Laut einigen Juristen könnte eine Klage durchaus Chancen auf Erfolg haben, da es um Grundrecht-Einschränkungen geht und auch die Obergrenze von 750 Zuschauern nicht begründet wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen. Obwohl auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen wurde, dass man sich spätestens bis zum 9. Februar auf eine einheitliche Regelung bei überregionalen Sportveranstaltungen einigen will, wurden in anderen Bundesländern die Regeln neu überarbeitet. In Bayern dürfen seit gestern wieder bis zu 10.000 Zuschauer in die Stadien, in Baden-Württemberg sind wieder 6.000 erlaubt. Ob in NRW bald auch die Obergrenze auf ein ähnliches Niveau angehoben wird ist noch offen. FanQ hat daraufhin Fußballfans in Deutschland befragt, ob sie der Meinung sind, dass die Bundesliga-Vereine in Nordrhein-Westfalen gegen die Maßnahmen klagen sollten. Eine Mehrheit von 54,9% der Fans fände eine Klage durchaus berechtigt aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen und würde gerichtlich gegen die Obergrenze vorgehen. 26,6% der Befragten sind der Meinung, dass eine Klage zu weit gehen würde und man bestimmt auch eine außergerichtliche Lösung finden könnte. Ob der BVB und andere Bundesliga-Vereine wirklich rechtlich gegen die Obergrenze in Stadien vorgehen bleibt abzuwarten.

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